Ausländer- und Asylrecht

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Die Kanzlei der Rechtsanwältin Deniz Kurul ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von Mandaten im Bereich des Ausländer-, Asyl-, und Staatsangehörigenrechts und ist bundesweit in diesem Gebiet tätig. 

Ihr Visum wurde abgelehnt, Ihr Aufenthalt wird nicht verlängert, es droht eine Abschiebung oder Sie wollen sich einbürgern lassen, dann sind Sie bei der Rechtsanwaltskanzlei Kurul Fachanwältin für Migrationsrecht genau richtig. 

Durch ihr umfassendes Wissen im Migrationsrecht und dem Umgang mit Behörden und Gerichten, sind Sie bei Rechtsanwältin Kurul in Besten Händen.

Ausländerrecht:

  • Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte, Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen)
  • Ausweisungsverfahren
  • Abschiebungsverfahren
  • Visum (zum Zwecke der Ausbildung/Studium und Erwerbstätigkeit)
  • Familiennachzug (Ehegattennachzug, Kindernachzug und sonstige Familienangehörige)
  • Einbürgerung
  • Freizügigkeitsrecht von Unionsbürgern und deren Familienangehörigen
  • Ausländerstrafrecht

Asylrecht:

  • Anerkennung als Asylberechtigter
  • Dublin-Verfahren
  • Umverteilung

Ausländerstrafrecht:

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verteidigung von Ausländern oder Deutschen, denen eine Straftat nach dem Aufenthaltsgesetz (Verstöße gegen die §§ 95 bis 98 AufenthG, zum Beispiel wegen Einschleusung von Ausländern oder falschen Angaben gegenüber der Ausländerbehörde) oder dem Asylverfahrensgesetz (§§ 84 bis 86 AsylVfG) vorgeworfen wird.

Es handelt sich damit gewissermaßen um ein Zusammenspiel aus Strafrecht/Strafprozessrecht und dem Ausländerrecht.

Als Strafverteidigerin weist Frau Rechtsanwältin Kurul die erforderliche Erfahrung für die richtige Verteidigung im Strafprozess auf und bringt als eine auf Ausländerrecht spezialisierte Rechtsanwältin die erforderliche ausländerrechtliche Sachkenntnis mit.

Nur auf diese Weise ist Ihnen eine bestmögliche Verteidigung gegen den Vorwurf des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz gewährleistet. Denn ob beispielsweise bei der Einreise tatsächlich ein Visum erforderlich war, beantwortet nur das Ausländergesetz.

Frau Rechtsanwältin Kurul wird auch stets darum bemüht sein, weitere Konsequenzen des Strafverfahrens auf Ihr ausländerrechtliches Verfahren zu minimieren.

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